Ausbildungsförderung
-
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
-
Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)
-
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Ziel aller drei Gesetze ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Ihr beruflicher Aufstieg soll durch die finanzielle Entlastung unterstützt werden.
Am 01.08.2020 trat die Gesetzesnovelle des Aufstiegs-BAföG in Kraft. Damit wurden zahlreiche Förderleistungen verbessert. Es gibt höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse. Nunmehr können auch angehende Erzieherinnen und Erzieher sowie Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger von den Vorteilen profitieren.
Bei Fragen melden Sie sich telefonisch im Amt für Ausbildungsförderung!
Leistungen nach dem BAföG – Das Schüler-BAföG
-
Allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10 (Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Abendschule)
- Berufsfachschulen
- Fachoberschulen
- Fachschulen
- Ausbildungen in Medizinalberufen
Wo Sie Ihren Antrag auf Ausbildungsförderung stellen, richtet sich nach dem Wohnort Ihrer Eltern. Wohnen diese in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, ist das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises oder des Bezirkes zuständig, in dem Sie als Auszubildende oder Auszubildender wohnen.
Zur Erleichterung der Antragsstellung empfehlen wir Ihnen, den Antragsassistenten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu nutzen. Dieser hilft Ihnen, die richtigen Formblätter auszuwählen. Mehr dazu finden Sie unter Antragsassistent BAföG.
Leistungen nach dem BbgAföG
- den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe oder
- den 2-jährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen.
Leistungen nach dem AFBG – Das Meister-BAföG
- sich auf einen Fortbildungsabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und
- über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
Maßnahmen, die nach diesem Gesetz förderfähig sind, können in Teilzeit- oder in Vollzeitform absolviert werden.
Weitere Informationen zum Meister-BAföG und die Formulare zur Antragsstellung erhalten Sie hier.